Täter - Opfer - Ausgleich
 

Ablauf eines TOA

Erstgespräch:
Nach Auftragseingang wird allen Beteiligten (Geschädigte und Beschuldigte) das Angebot zur Teilnahme gemacht. Sie werden jeweils zu Einzelgesprächen eingeladen. Bei diesen Erstgesprächen treffen geschädigte und beschuldigte Personen niemals aufeinander. Inhaltlich geht es hauptsächlich um die Informationsvermittlung. Es soll eine Grundlage geschaffen werden, auf welcher sich die Beteiligten für oder gegen die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich entscheiden können. Weiterhin wird in dem Vorgespräch über das Geschehene gesprochen, hierdurch erste Reflexionsprozesse angeregt und bei Bedarf Wiedergutmachungsvorschläge gesammelt. Die Beteiligten sollen all ihre Fragen bezüglich des Täter-Opfer-Ausgleichs loswerden können und sich für den weiteren Verlauf des Prozesses sicher und gestärkt fühlen.

Ausgleichsgespräch:
Sind alle Beteiligten mit einem persönlichen Zusammentreffen einverstanden, findet im nächsten Schritt das Ausgleichsgespräch statt. Bei diesem Termin treffen Beschuldigte und Geschädigte aufeinander. Ziel ist es, eine Wiedergutmachung für das Geschehene zu finden. Das Gespräch wird durch die Mediatorin oder den Mediator angeleitet und strukturiert. Diese/dieser achtet darauf, dass das Gespräch respektvoll und auf Augenhöhe abläuft. Im Idealfall endet das Zusammentreffen mit einer Vereinbarung. Benötigt die Umsetzung derselben etwas Zeit, ist die Überwachung der Umsetzung ebenfalls Aufgabe der Mediatorin oder des Mediators.

Ausgleich ohne Gespräch:
Falls ein persönliches Zusammentreffen durch mindestens eine Partei nicht gewünscht ist, aber trotzdem Interesse an einem Ausgleich besteht, gibt es die Möglichkeit, eine Lösung ohne ein gemeinsames Gespräch zu finden. In einem solchen Fall vermittelt der Mediator oder die Mediatorin meist telefonisch oder auch in persönlichen Einzelgesprächen zwischen den Beteiligten, bis eine für alle Parteien zufriedenstellende Wiedergutmachung gefunden wurde.

Beendigung:
Ein Abbruch der Teilnahme ist für alle Beteiligten jederzeit möglich. Wird der Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich beendet, sendet der Mediator oder die Mediatorin einen Abschlussbericht an den Auftraggeber und der Täter-Opfer-Ausgleich gilt als erledigt. Kommt kein Täter-Opfer-Ausgleich zustande, wird dies ebenfalls der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht mitgeteilt.