Täter - Opfer - Ausgleich




Opferfonds

Wenn beschuldigte Personen daran interessiert sind, im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs eine Zahlung zur Schadenswiedergutmachung an die geschädigte Person zu leisten, schaffen dies aber aus finanziellen Gründen nicht selbst, unterstützt der Bezirksverein für soziale Rechtspflege mit einem Opferfonds.

Über diesen Opferfonds besteht die Möglichkeit, durch Erbringung von gemeinnütziger Arbeit einen Geldbetrag zu erarbeiten. Nach er-folgreicher Erledigung aller Arbeitsstunden wird die Wiedergutmachung aus dem Opferfonds der Schlichtungsstelle direkt an Geschädigte  ausbezahlt.