Täter - Opfer - Ausgleich
 

Informationen zum TOA für Beschuldigte

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet Ihnen als beschuldigte Person verschiedene Möglichkeiten. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie grundsätzlich die Verantwortung für das Geschehene übernehmen möchten und sich freiwillig für die Teilnahme entschieden haben. Die Justiz macht Ihnen mit dem Täter-Opfer-Ausgleich das Angebot, selbst eine Lösung für die Tat zu finden, anstatt dies dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu überlassen. Sie bekommen die Chance, im direkten Kontakt mit der verletzten Person zu erfahren, wie die Tat für sie war und was für Folgen entstanden sind. Hierdurch setzen Sie sich automatisch mit den Grundeinstellungen der geschädigten Person und auch Ihren eigenen Werten auseinander. Sie können Verantwortungsübernahme beweisen und eine Wiedergutmachung finden, die für Sie passend erscheint.

Gleichfalls erhalten Sie die Gelegenheit, eventuelle als ungerecht empfundene Schuldzuweisungen zu benennen und den eigenen Gefühlen im kontrollierten Rahmen Luft zu machen.
Bei einem gelungenen Täter-Opfer-Ausgleich haben Sie den großen Vorteil, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Strafe milder ausfällt.