Seit 1990 ist der Täter-Opfer-Ausgleich bereits im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankert. Generell folgt das Verfahren den rechtlichen Bedingungen des Strafgesetzbuchs (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und kann zu verschiedenen Zeitpunkten des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht in Auftrag gegeben werden. Ebenso Tatbeteiligte können einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen.